Sobald Dachlatten eine statische Funktion übernehmen wie zum Beispiel bei einer Aufdachdämmung oder einem Sparrenabstand von über 1 m müssen diese rechnerisch nachgewiesen werden. Zusätzlich unterscheidet man in tragendes Bauteile ohne rechnerischen Nachweis.
Hier zum Beispiel Konterlatten außer der eben genannten oder Traglattungen bei Achsabständen der Unterkonstruktion kleiner als 1 m. Traglatten ohne rechnerischen Nachweis sind die klassischen im Volksmund genannten Dachlatten. Gemäß der Fachregel des Dachdeckerhandwerks handelt es sich um eine Traglatte.